Todesfall — was ist zu tun?
Kurzübersicht: Im Todesfall sind vier Grundschritte zu erledigen — Arzt zur Feststellung des Todes rufen, Bestatter kontaktieren, Formalitäten regeln, Trauerfeier und Beisetzung vorbereiten. Reinecke Bestattungen begleitet Angehörige durch alle vier Schritte und übernimmt so viel oder so wenig, wie es sich die Familie wünscht.
Schritt 1: Arzt informieren und Todesbescheinigung ausstellen lassen
Beim Tod zu Hause oder in einem Pflegeheim: umgehend einen Arzt rufen — den Hausarzt zu Sprechzeiten, außerhalb der Sprechzeiten den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder in Notfällen den Rettungsdienst (112). Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein (Todesbescheinigung) aus. Diese Bescheinigung ist die Grundlage aller weiteren Formalitäten. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Hospiz übernimmt die Einrichtung die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Schritt 2: Bestatter kontaktieren
So bald wie möglich einen Bestatter kontaktieren, damit die Überführung der verstorbenen Person in einen Kühlraum erfolgen kann. Reinecke Bestattungen ist 24 Stunden am Tag über 030 470 666 66 erreichbar. Im ersten Telefonat werden die dringendsten Fragen geklärt — Ort, Zeit, notwendige Unterlagen, nächste Schritte. Ein persönlicher Beratungstermin wird kurzfristig vereinbart und findet auf Wunsch beim Angehörigen zu Hause statt.
Schritt 3: Formalitäten regeln
In den ersten Tagen sind die wichtigsten Formalitäten: Anzeige des Todesfalls beim Standesamt (für die Ausstellung der Sterbeurkunde), Abmeldung bei Renten- und Krankenversicherung, Meldungen an Lebensversicherungen und Banken, ggf. Kündigung von Miet-, Telefon- und Abonnementverträgen. Reinecke Bestattungen übernimmt auf Wunsch die vollständige Behördenkommunikation, einschließlich der Anzeige beim Standesamt und der Beschaffung der Sterbeurkunden.
Schritt 4: Trauerfeier und Beisetzung vorbereiten
Gemeinsam mit dem Bestatter werden Bestattungsart (Erd-, Feuer-, Baum-, See- oder Diamantbestattung), Friedhof oder Beisetzungsort, Trauerfeier, Musik, Blumen, Traueranzeige und Trauerkarten festgelegt. Die Termine mit Friedhofsverwaltung, Pfarrer oder Trauerredner werden vom Bestatter koordiniert. Bei Bedarf werden auch weitere Angebote wie Trauercafé oder Musik durch den Bestatter organisiert.
Wenn der Todesfall außerhalb der Wohnung eintritt
Im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz: die Einrichtung informiert die Angehörigen, stellt die Todesbescheinigung aus und stimmt die Überführung mit dem beauftragten Bestatter ab. Angehörige rufen einfach Reinecke Bestattungen an; alle weiteren Schritte werden vom Bestatter aus koordiniert.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ein Bestatter kontaktiert werden?
In Berlin muss die verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. In Brandenburg innerhalb von 24 Stunden. Ein früher Anruf schafft Ruhe — die konkrete Terminierung wird gemeinsam mit dem Bestatter abgestimmt.
Muss ich als Angehöriger zum Standesamt gehen?
Auf Wunsch nicht. Reinecke Bestattungen übernimmt die Anzeige beim Standesamt und die Beschaffung der Sterbeurkunden. Für bestimmte Handlungen können dennoch Vollmachten der Angehörigen erforderlich sein — diese werden im Beratungstermin geklärt.
Was ist die Todesbescheinigung, und was die Sterbeurkunde?
Die Todesbescheinigung (Totenschein) stellt der Arzt aus. Die Sterbeurkunde ist die amtliche Urkunde des Standesamts. Beide Dokumente werden benötigt; die Sterbeurkunde ist Voraussetzung für viele weitere Schritte (Erbschaft, Versicherung, Bank).
Muss ich mich als Angehöriger um alles selbst kümmern?
Nein. Der Bestatter übernimmt auf Wunsch die vollständige Organisation von Formalitäten bis Beisetzung. Angehörige können sich auf die persönlichen Entscheidungen (Bestattungsart, Trauerfeier, Blumen) konzentrieren.
Bin ich verpflichtet, die Bestattung zu bezahlen?
Nach § 16 Bestattungsgesetz Berlin sind zunächst der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, danach weitere Angehörige bestattungspflichtig. Die Kostentragung folgt in erster Linie dem Erbrecht; sind die Kosten für die Erben nicht zumutbar, kann Sozialhilfe für die Bestattung beantragt werden.
Death — what to do first
Overview: After a death there are four essential steps — call a doctor to certify death, contact a funeral director, handle formalities, prepare the funeral service and burial. Reinecke Bestattungen guides families through every step.
Step 1: Doctor and death certificate
Call the family doctor during working hours, the medical on-call service (116 117) outside them, or emergency services (112) in emergencies. The doctor performs the examination and issues the death certificate (Totenschein). In hospitals, care homes and hospices, the institution handles this step.
Step 2: Contact a funeral director
As soon as possible so the deceased can be transferred to cold storage. Reinecke Bestattungen answers 24/7 on +49 30 470 666 66. In Berlin the deceased must be transferred within 36 hours, in Brandenburg within 24 hours.
Step 3: Formalities
Registry office (Sterbeurkunde), pension and health insurance, life insurance, banks. Reinecke handles all of these on request.
Step 4: Funeral service and burial
Choice of burial type, cemetery, service, music, flowers, notices and cards. All coordination through the funeral director.
FAQ
How quickly must a funeral director be contacted?
In Berlin within 36 hours, in Brandenburg within 24 hours of death being certified.
Do I have to visit the registry office myself?
Not necessarily. Reinecke Bestattungen files the notice and obtains the death certificates on your behalf.